Formale und substanzielle Freiheit

In Anfänge von David Graeber und David Wengrow bin ich auf zwei Aspekte des Begriffs Freiheit gestoßen, die viel von nicht nur meinem Unbehagen an unserer Gesellschaftsordnung erklären.
Auf der einen Seite ist da die formale Freiheit, unser durch das Grundgesetz garantierte Inbegriff der Freiheit. So haben wir zum Beispiel die Freiheit, jederzeit zu reisen, wohin wir wollen.
Dem gegenüber fragt die substanzielle Freiheit danach, was sich tatsächlich umsetzen lässt. So erlaubte erst das 9-Euro-Ticket vielen Menschen wenigstens in benachbarte Städte oder mit etwas Geduld in andere Bundesländer zu reisen. Genau das ist das Problem: erst mit zunehmendem Reichtum habe ich auch die Möglichkeit, die formale Freiheit auszukosten. Ohne Geld bleibt die formale Freiheit bedeutungslos.
Genau das ist das Missverständnis bei der Freiheit in den westlichen Ländern: garantiert wird formale Freiheit, erwartet aber substanzielle Freiheit. Die Enttäuschung und Frustration kann überall beobachtet werden.


Freiheit zu

Bei Wilhelm Schmid traf ich auf einen eigentlich ganz einfachen Gedanken: die Unterscheidung zwischen „Freiheit von“ und „Freiheit zu“. Üblicherweise wird der Begriff Freiheit als „Freiheit von“ verstanden. Freiheit von Zwängen, Einmischung, Vorschriften etc. Die Freiheit allein so aufzufassen läuft aber ins Leere, denn nachdem ich mich von allem befreit habe, ist da nichts mehr. Eine so ausgelegte Freiheit ist ein negativer Begriff.
Es ist daher notwendig ihn zu ergänzen um die „Freiheit zu“. Also die Chance dieses oder jenes zu tun. Erst mit dem Aufgreifen dieses Aspekts kann Freiheit gelingen.